Sicher, klug und mit Augenmaß: Hochwasserschutz für Rostock
Sturmfluten und Hochwasser sind für Rostock längst keine abstrakte Gefahr mehr. Gerade im meinem Wahlbereich 7 – mit Teilen des Stadthafens, dem Gehlsdorfer Ufer, sensiblen Bereichen am Überseehafen und der Rostocker Heide – geht es um den Schutz von Menschen, Wohnungen, Infrastruktur und Natur.
Im Landtag hat die SPD-Fraktion mit dem neuen Landeswasser- und Küstenschutzrecht klar gemacht: Wir nehmen Hochwasserprävention ernst und stärken die Zuständigkeiten für wirksame Schutzanlagen – damit Vorsorge nicht an Zuständigkeitslücken scheitert.
Für Rostock bedeutet das: Schutz muss funktionieren – und zur Stadt passen. Genau darüber wird aktuell intensiv diskutiert: Wie viele dauerhafte Bauwerke und vor allem in welcher Form braucht es am Stadthafen? Wo sind mobile Lösungen sinnvoll? Wie schützen wir kritische Verkehrswege, Hafenbereiche und das Stadtbild gleichermaßen?
Ich bringe meine kommunalen Erfahrungen ein, um Lösungen zu verbinden: verlässlich geplant, gut erklärt, und so umgesetzt, dass Rostock handlungsfähig bleibt – beim nächsten Sturmhochwasser genauso wie langfristig.
Rostock ist Wasserstadt – das macht uns attraktiv, aber auch verwundbar. Sturmhochwasser können Wasserstände erreichen, die große Teile der Unterwarnow und des Stadthafens betreffen. Als Rostockerinnen und Rostocker wissen wir, dass schwere Sturmhochwasser in der jüngeren Vergangenheit mehrfach vorkamen und sehr schwere Ereignisse gravierende Auswirkungen hatten – mit großflächig betroffenen Gebieten und erheblicher Störung der Infrastruktur. Gleichzeitig laufen seit den 1990er Jahren Schritt für Schritt Maßnahmen des Küsten- und Hochwasserschutzes von Land und Stadt.
Was die SPD im Land auf den Weg bringt
Mit dem neuen Wassergesetz stärkt die SPD-Landtagsfraktion den Küsten- und Hochwasserschutz – und regelt klarer, wer wofür verantwortlich ist: Für zusammenhängend bebaute Siedlungsbereiche übernimmt das Land grundsätzlich die Verantwortung für Küsten- und Hochwasserschutzanlagen „erster Ordnung“; außerhalb bebauter Ortsteile bleiben Gemeinden sowie Wasser- und Bodenverbände zuständig.
Diese Klarheit ist entscheidend, weil Hochwasserschutz nur dann funktioniert, wenn Planung, Bau und Unterhaltung dauerhaft abgesichert sind.
Was das im Wahlbereich 7 konkret heißt
Mein Wahlbereich umfasst nicht nur wichtige Abschnitte am Rostocker Stadthafen und am Gehlsdorfer Ufer, sondern auch empfindliche Bereiche am Überseehafen sowie den Abschnitt des Küstenwalds in der Rostocker Heide. Hier treffen viele Interessen zusammen: Wohnen, Tourismus, Hafenwirtschaft, Verkehr, Natur- und Waldschutz.
Am Stadthafen ist der Handlungsdruck besonders sichtbar. Die Stadt Rostock benennt für den Stadthafen ein Bemessungshochwasser und arbeitet gemeinsam mit dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) an der Planung. Gleichzeitig wird öffentlich kontrovers diskutiert, wie die Anlage am Ende aussehen soll – etwa dauerhafte Bauwerke versus mobile Sperren, und welche Folgen das für Stadtbild, Außengastronomie, Zugänge und Nutzung hat.
Ich kenne kommunale Abläufe und weiß, wo es in der Praxis hakt: Zuständigkeiten, Förderlogiken, Zeitpläne, Abstimmungen zwischen Stadt, Land und Verbänden. Diese Erfahrung will ich im Landtag nutzen, damit Rostock bei Planung, Finanzierung und Umsetzung schneller und verlässlicher wird.
Mein Versprechen: Ich werde mich im Landtag dafür einsetzen, dass Rostock geschützt wird – mit Maßnahmen, die wirken, die erklärt werden, und die die Stadt als Wasserstadt lebenswert erhalten.